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News
13.07.2007, 08:29 Uhr
Kultusminister und CDU-Landtagsabgeordnete für Erhalt des Schulstandortes Berumerfehn Busemann: „Schließung der Grundschule ist keineswegs zwingend erforderlich. Stirbt die Schule, stirbt das Dorf! Das gilt auch für Berumerfehn. Deshalb sollte alles daran gesetzt werden, den Schulstandort Berumerfehn zu erhalten“, hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (12.07.2007) in einem Gespräch mit den Abgeordneten Hermann Dinkla, Hans Bookmeyer, Wolfgang Ontijd und Reinhard Hegewald (alle CDU) erklärt. Hannover - „In diesem Punkt sehe ich mich mit dem Auricher Landrat Theuerkauf einig“, sagte Busemann. Die Gesprächsrunde war auf Wunsch der CDU-Fraktion Großheide und des CDU-Landtagskandidaten Arnold Gossel terminiert worden. Als Vertreter aus der Region waren neben Arnold Gossel der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Hermann Oldewurtel, Maria Diekmann ( Schulelternratsvorsitzende), Petra Scherf ( BI-Bürgerbegehren) und Jörg Buß ( Ratsherr ) in Hannover mit dabei. Mit Blick auf deren Zuständigkeit appellierte der Kultusminister gemeinsam mit den Land¬tagsabgeordneten an die Verantwortlichen der Gemeinde Großheide, ihren Antrag auf Schließung des Schulstandortes Berumerfehn noch einmal zu überdenken. „Aus meiner Sicht ist diese Maßnahme keineswegs zwingend erforderlich“, machte Busemann deutlich. Die Gemeinde möge bei ihren Überlegungen auch die Chancen in den Blick nehmen, die sich aus der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule zum 1. August 2007 ergäben. Damit verbunden sei unter anderem die Möglichkeit, aus den beiden bisherigen Grund¬schulen Berumerfehn und Großheide einen Schulverbund zu bilden. „Hält der Schulträger seinen Antrag auf Schließung der Grundschule Berumerfehn aufrecht, kann die Landesschulbehörde endgültig erst nach weiteren Verfahrensschritten entschei¬den“, so Busemann. Zu überprüfen seien die Schülerzahlen insbesondere im Einzugsbereich Berumerfehn, eine Stellungnahme des Landkreises Aurich als dem Träger der Schulentwick¬lungsplanung und inwieweit die vorgesehenen Beteiligungsrechte beachtet wurden. Werde die vom Schulträger mitgeteilte Datenlage dabei bestätigt, könne zwar rechtlich die Geneh¬mi¬gung der Schulschließung voraussichtlich erfolgen. „Aber“, so Busemann abschließend, „mit Auflagen wie zum Beispiel die Grundschule Berumerfehn dauerhaft als Außenstelle der Grundschule Großheide zu erhalten.“ aktualisiert von Hermann Dinkla, 13.07.2007, 15:31 Uhr Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |